Kann ich als gesetzlich Versicherter eine Psychotherapie in der Praxis in Anspruch nehmen?

Ja, ich arbeite mit der Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Das bedeutet für Sie, dass Sie zuzahlungsfrei lediglich mit Ihrer Versicherungskarte Leistungen in Anspruch nehmen können. 

Benötige ich zur Erstvorstellung eine Überweisung?

Nein, es genügt zur Aufnahme die Karte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Personen mit einer privaten Krankenversicherung regelt sich die Kostenübernahme je nach den vertraglichen Vereinbarungen. 

Gibt es eine Kennlern-möglichkeit?

Ja, sowohl das Eingangsgespräch als auch die folgenden diagnostischen Sitzungen dienen neben der Abklärung und Einordnung der Probleme auch dem Kennenlernen. Es ergeben sich dadurch keine weiteren Verpflichtungen.